Ein Testament in Magdeburg zu erstellen gehört auf Ihre To-Do-Liste 2024
Heute möchten wir uns mit einem ernsten Thema beschäftigen und wichtige Fragen diesbezüglich klären. Thematiken, die ein seltsames Gefühl erzeugen, da man sich nicht mit dem Tod beschäftigen möchte. Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist für jedes Paar ein Pflichtthema um die Familie und die zusammen erarbeiteten Vermögenswerte wichtig. Die drei genannten Dokumente werfen bei einigen viele Fragen auf, die wir Ihnen beantworten möchten.
- Was ist das überhaupt?
- Brauche ich diese persönlich?
- Wann sollte ich mich damit beschäftigen?
- Was sind die Folgen?
- Wie erben minderjährige Kinder?
- Was besagt die gesetzliche Erbfolge?
- Wer hat einen Pflichtteilanspruch?
- Wo soll ich die Vollmachten aufbewahren oder hinterlegen?
- Wie lange sind diese gültig?
- Wen bevollmächtigte ich?
- Wie scheibe ich ein Testament? Bauche ich einen Notar?
Fragen über Fragen… Wir hoffen, dass wir nachfolgend die Wichtigkeit des Testaments, der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht aufklären können. Im ersten Blog beschäftigen wir uns mit dem Testament und die fünf wichtigen Fragen.
Was regelt die gesetzliche Erbfolge und wie wirkt sich der Pflichtanteil aus? „Das ist doch gesetzlich geregelt…“ Das hören wir sehr oft denn viele glauben, dass ein Testament in der heutigen Zeit überflüssig oder nicht mehr modern ist. Der Irrglaube, dass der Ehepartner alles erbt, ist weit verbreitet. Dieser wird jedoch durch gesetzliche Erbfolge widerlegt. Auch Kinder, die Eltern, Geschwister und deren Nachkömmlinge haben einen gesetzlichen Pflichtanspruch.
Können minderjährige Kinder erben?
Neben dem Ehepartner, erben auch die Kinder Ihren Pflichtanteil. Wenn Kinder noch nicht volljährig sind, wird der Erbteil vom Vormund verwaltet. Mit oder ohne Testament kann ich sowohl Vermögenswerte als auch Schulden vererben. In den meisten Erbfällen kommt das Vormundschaftsgericht zum Einsatz und bestimmt die weitere Vorgehensweise. Sollte beiden Elternteilen etwas zustoßen, gilt dasselbe Szenario. Gerade bei einer bestehenden Baufinanzierung und somit vorhanden Immobilienbesitz kann ein Testament vor Totalverlust im Todesfall schützen.
Die gesetzliche Erbfolge und worauf ich achten sollte, wenn ich nicht verheiratet bin?
Besteht keine Ehe, greift die gesetzlichen Erfolge nach ihren einzelnen Ordnungen und es wird die gesamte Verwandtschaft bedient. Neben den Kindern sind die Eltern des Verstorbenen, Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten – fast die gesamte Verwandtschaft erbberechtigt. Das Testament hilft hier vorab erbrechtliche Angelegenheiten zu klären und Erbengemeinschaften zu umgehen. Diese sind im Nachgang mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Der unverheiratete Partner geht im schlimmsten Fall falls kein Testament besteht leer aus. Möchte ich über meinen Nachlass bestimmen sollte ich hier schnell zu Zettel und Stift greifen und es niederschreiben. Haben Sie keine Erben, geht der Nachlass an den Staat.
Setzen Sie einen beliebigen Alleinerben ein, können die „Enterbten“ ihren Pflichtanteil im Nachgang einfordern. Das gilt für Eltern, Ehegatten, Kindern, Geschwister und Enkel. Oft kommt es zu Rechtsstreitigkeiten. Vorab kann man zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht mit diesen Personen vereinbaren.
Was muss ich beachten, wenn ich selbst ein Testament schreiben möchte?
Ein privates Testament verfassen Sie selbst. Sie müssen es handschriftlich und gut lesbar verfassen, mit der Orts- und Datumsangabe sowie mit einer eindeutigen Überschrift versehen und am Ende mit Ihrem vollen Namen unterschreiben, damit Ihr Testament gültig ist.
Achten Sie auf klare und unmissverständliche Formulierungen. Im Zusammenhang mit dem persönlichen Testament liest man immer öfter den Begriff „Testierfähigkeit“. Das bedeutet, dass der Erblasser körperlich und geistig gesund sein sollte und sich der Tragweite bewusst. Zur Aufbewahrung des Testamentes gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Sie bestimmen den Ort selbst, sollten aber darauf achten, dass es leicht zu finden ist oder eine vertraute Person informieren. Bei diesem Gedankengang sollten Sie auch dabei bedenken, dass das Testament nicht in die falschen Hände gelangt. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden, indem Sie einfach ein neues schreiben oder das Testament mit dem Wort „ungültig“ außer Kraft setzen. Ein gemeinschaftliches Testament mit dem Partner ist hier auch rechtlich möglich.
Sollte ich das Testament notariell beurkunden lassen?
Ein Notar hat den Vorteil einer individuellen, sachlichen und fachkundigen Beratung und kann Ihnen wertvolle Tipps zugutekommen lassen. Dieses gilt auch bei der Beurkundung für Vorsorgevollmachten, Patienten– oder Sorgerechtsverfügungen. Das notarielle Testament wird nach seiner Beurkundung von dem Notar unverzüglich beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und im Original in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht verbracht. Dadurch wird sichergestellt, dass das Testament im Erbfall auch aufgefunden und vom Nachlassgericht eröffnet wird. Im Regelfall ersetzen die notariellen Urkunden den erforderlichen Erbschein und ersparen auch deshalb im Nachgang viele Nerven und Kosten. Hier kann es in manchen Fällen sogar dazu kommen, dass der Gang zum Notar kostengünstiger ist.
Zu diesem Thema gibt es natürlich noch viel mehr Informationen, die man an der Stelle mit einem Experten besprechen sollte. Wir hoffen, dass wir mit diesem Blog die Wichtigkeit des Testaments hervorheben konnten. Vielleicht konnten wir auch bewirken, dass Sie sich mit dem Thema leichter auseinandersetzen können. Kommen Sie gern auf uns zu.
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Artikel zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sorgerechtsverfügung. Ihr Versicherungsmakler Magdeburg steht Ihnen mit seinem Experten Netzwerk für Fragen und Antworten zum erstellen eines Testaments zur Verfügung. In unserem Beratungskonzept besprechen wir diese Themen automatisch mit Ihnen. Sollten Sie jetzt denken warum habe ich kein Testament oder eine Patientenverfügung – so haben Sie wahrscheinlich noch keinen guten Versicherungsmakler aus Magdeburg kennen gelernt.
Dieser Blogbeitrag zum Thema Testament stellt keine rechtliche Beratung dar und dient nur zu Informationszwecken.