Die Patientenverfügung – Ein guter Makler oder Finanzierungsberater spricht dieses Thema an!

Sie haben bereits in unseren vorigen Blogartikeln sehr viele Informationen zum Testament, der Vorsorgevollmacht, der Sorgerechtsverfügung und der Betreuungsverfügung erhalten. Diese möchten wir Ihnen auch zu der Patientenverfügung mit auf dem Weg geben und wichtige Fragen im Vorfeld klären. Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten zur Patientenverfügung.

Was ist eine Patientenverfügung und wo wird Sie benötigt?

Die Definition zur Patientenverfügung besagt, dass ich als volljährige Person vorab festlegen kann, zu bestimmten Situationen, betreffend zukünftige bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen, einwilligen oder untersagen kann. Voraussetzung für den Eintritt ist die Einwilligungsunfähigkeit der Person. Nehmen wir das Beispiel eines Autounfalls: Aufgrund des Unfalles und einer Verletzung am Kopf bin ich nicht mehr bei Bewusstsein und aufgrund der Schwere der Verletzungen wollen mich die Ärzte ins künstliche Koma legen. Da ich das in diesem Moment nicht selber entscheiden kann, ob ich dieses überhaupt möchte (beispielsweise wegen eventuell auftretenden Spätfolgen usw.), kann ich mich hier vorab festlegen und meinen Willen in einer Patientenverfügung darlegen.

Die Patientenverfügung ist für alle, unabhängig vom Alter, unverzichtbar, die selbstbestimmt versorgt werden wollen – gerade, wenn Sie sich selber nicht mehr dazu verständigen können.

Was sollte ich beim Erstellen einer Patientenverfügung beachten?

Die Patientenverfügung muss in Schriftform (handschriftlich auch möglich) verfasst sein und sollte bestenfalls notariell beglaubigt sein. In manchen Fällen werden auch keine notariellen Urkunden berücksichtigt oder der mündliche Wunsch. Das Dokument gilt nicht für bereits laufende Behandlungen oder kurz bevorstehende. Sie kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.  Die Patientenverfügung hat nur durch Erstellung von volljährigen und geistig-gesunden Personen Ihre Gültigkeit. Weiterhin ist es wichtig, dass man sich über die komplexen Folgen dieser Entscheidung im Klaren ist, heißt man sollte hier aufrichtig und auch fachkundig über die Folgen der Entscheidung nachdenken.

Die schriftliche Erklärung der Patientenverfügung kann man privat, beim Arzt oder Notar hinterlegen. Viele Menschen legen hierzu auch einen Zettel zu Ihrer Krankenkassenkarte, dass man im Notfall weiß, dass eine Verfügung existiert.

Was muss die Patientenverfügung beinhalten?

Als Erstes sollten hier natürlich Ihre persönlichen Daten vollständig erfasst werden (Name, Anschrift, Geburtsdaten). Als nächstes sollte die genaue Erläuterung zu Themen für eine Schmerzbehandlung, lebenserhaltende Maßnahmen, ob künstliche Ernährung oder nur Durst löschen gewünscht ist, der Wunsch nach Wiederbelebung besteht und Weiteres erfolgen. Auch Wünsche bezüglich der religiösen Unterstützung sind möglich. Angaben, betreffend das Sterben und dem Sterbeort sind ebenso Inhalt der Patientenverfügung. Der Beistand, namentlich benannter Vertrauenspersonen, kann ebenfalls schriftlich verankert werden. Wichtig ist auch, die Patientenverfügung am Ende mit der eigenen Unterschrift zu versehen, sowie Ort & Datum.

Über welche medizinischen Maßnahmen sollte ich mir Gedanken machen?

Es gibt im Internet mehr als tausend Vordrucke zur Patientenverfügung zu finden. Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob der Vordruck auch Ihre persönlichen Wünsche widerspiegelt. Im Allgemeinen sollten Sie sich vorab inhaltlich mit Entscheidungen zu folgenden Themen befassen: Schmerzbehandlung, lebenserhaltende Maßnahmen (künstliche Ernährung / Wasserzufuhr), künstliche Beatmung, Koma, tödliche Krankheit, Organspende usw. Bitte formulieren Sie hier bestimmt & genau, damit später Ihr Handlungswunsch auch konkret & bindend ausgeführt werden kann.

Patientenverfügung Magdeburg
Patientenverfügung rechtssicher abschließen.

Im Fall der Fälle…

Wie in unserem Beispiel des Autounfalles muss nun eine Behandlung erfolgen und die Patientenverfügung kommt zum Tragen, da eine medizinische Notwendigkeit besteht. Nach erfolgter genauer Prüfung auf Gültigkeit, steht nur noch der Patientenwille an oberster Stelle und Ihr Wunsch wird ausgeführt.

Zu diesem Thema gibt es noch viel, viel mehr Informationen, die man an der Stelle mit einem Experten klären sollte. Wir hoffen, dass wir mit diesem Blog die Wichtigkeit der Vorsorgegedanken hervorheben konnten. Lesen Sie auch unsere Blogbeiträge zum Testament, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder Sorgerechtsverfügung.

Vielleicht konnten wir auch bewirken, dass Sie sich mit dem Thema leichter auseinandersetzen können. Es soll für Sie eine Hilfe sein, wo wir Sie unterstützen können!

Hierzu sollte Ihr erster Schritt für 2024 sein :

Terminbuchung

Denn eines ist sicher – wie alt wir werden, können wir wohl nicht beeinflussen aber die Art und Weise, wie wir leben und dieses gestalten. Damit können nur Sie beginnen… 😊

Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen.