Vorsorgevollmacht – Step 2 auf Ihrer To-Do-liste 2023 für Magdeburger
Der folgende Beitrag soll zum Thema Vollmachten Unsicherheiten nehmen und eine Aufklärung verschaffen. Versicherungsmakler Magdeburg stellt fünf wichtige Fragen, die Licht in das dunkle und unschöne Thema bringen wird.
1. Was regelt eigentlich die Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine andere Person, die im Falle einer Notsituation für einen selbst tätig werden darf oder bestimmte Aufgaben übertragen bekommt. Der Bevollmächtigte wird somit zum Vertreter desjenigen. Meist entscheidet der Bevollmächtigte dann an Stelle des Vollmachtgebers, wenn dieser keine Entscheidungen mehr treffen kann oder die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist. Dies kann man auch mit einer Betreuungsverfügung regeln, allerdings gibt es hierzu andere Kriterien.
Wie auch beim Testament, sollte vor Ausstellung der Vorsorgevollmacht genau überlegt werden, welche Vertrauenspersonen man hier bevollmächtigt. Im Unterschied zu der Patientenverfügung oder der Betreuungsvollmacht, werden in der Vorsorgevollmacht grenzenlosen und unkontrolliertes Vertrauen benötigt, dass der Bevollmächtigte nicht nur im Krankheitsfall oder bei Kontrollverlust tätig werden kann. Bei der Betreuungsverfügung steht der Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht. Das Gericht kontrolliert die Einhaltung der Betreuung. Bei der Vorsorgevollmacht ist dies nicht der Fall. Grundsätzlich kann man auch eine Person für alle Vollmachten und Betreuungen beauftragen – Vertrauen vorausgesetzt.
2. Was muss ich bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht beachten?
Die Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, die freien Willen, Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit voraussetzt. Vollmachten sind grundsätzlich formfrei zulässig und können sogar mündlich erteilt werden, im Rechtsverkehr ist die Schriftform allerdings üblich. Man kann eine oder mehrere Bevollmächtigte in der Vorsorgevollmacht benennen. Man sollte allerdings auf die Formulierung achten und eventuell verschiedene Bereiche bestimmen, wo der Bevollmächtigte tätig werden soll. Eine Vollmacht kann man formlos widerrufen oder kündigen.
3. Soll ich die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden lassen?
Wie auch bei dem Testament, gilt hier, ein Notar hat den Vorteil einer individuellen, sachlichen und fachkundigen Beratung und kann Ihnen wertvolle Tipps zugutekommen lassen. Er berät auch über die Rechtswirkungen und nimmt die amtliche Dokumentation vor. Wertung über die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers wird nicht vorgenommen. Im Grundsatz gilt, umso wertvoller die Angelegenheiten, desto mehr ist der Notar hier erforderlich. Der Unterschied liegt hier in der Tragweite. Bevollmächtige ich jemanden, um ein Paket abzuholen oder gilt es eine freiheitsentziehende Maßnahme des Vollmachtgebers durchzuführen (z.B. Unterbringung in einem Krankenhaus). Der Notar verwahrt auch die Originalschriftstücke, die zuweilen von manchen Banken beispielsweise nur als beglaubigte Fotokopie anerkannt werden.
Im Verlauf des Textes hören Sie immer wieder den Begriff Geschäftsfähigkeit: Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass ich mit freiem Willen rechtlich bindende Willenserklärungen abgeben darf. Unter dem 7. Lebensjahr ist man nicht geschäftsfähig, beschränkt zwischen dem 7. Und 18. Lebensjahr. Voll geschäftsfähig ist man mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres. Die Geschäftsfähigkeit kann durch unvorhergesehene Ereignisse ebenfalls eingeschränkt werden – verschiedene Krankheitsbilder, z.B. psychische Erkrankungen, Demenz, Alkoholismus, Drogen, Unfälle…
4. Was sind die Vorteile einer Vorsorgevollmacht?
Der größte Vorteil ist, dass der Bevollmächtigte in einer Notsituation sofort handeln kann. Hier muss keine Beantragung über ein Gericht o.ä. erfolgen. Der Bevollmächtigte muss nirgends Rechenschaft z.B. vor dem Betreuungsgericht ablegen und auch der Vollmachtgeber muss nirgends seine „Wünsche“ rechtfertigen. Er kann seinen Willen frei und individuell bestimmen & die Vollmacht auch jederzeit wieder widerrufen. Bei einer Betreuungsverfügung sind diese Punkte nicht gegeben.
5. Was sind die Nachteile der Vorsorgevollmacht?
Der Vorteil der fehlenden Kontrolle kann sich im Vollmachtsfall allerdings auch schnell als Nachteil entpuppen. Sollte der Bevollmächtige auf einmal andere Interessen verfolgen und die Vollmacht beispielsweise arglistig für seine Zwecke nutzen, kann es hier schnell zum Missbrauch des Vertrauens kommen. Da keine Überwachung durch ein Gericht erfolgt, ist dies ein leichtes Spiel. Die Vorsorgevollmacht besitzt auch weniger Akzeptanz im Rechtsverkehr im Vergleich zu der Betreuungsverfügung, das bedeutet, dass es zu Schwierigkeiten kommen könnte.
In jedem Fall sollte man hier Vorsorge treffen und egal ob Sie sich für die Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung entscheiden – Versicherungsmakler Magdeburg, das Team der Expert-Finanz-Arena hilft Ihnen gern mit unseren Experten bei der Umsetzung.