Die Sorgerechtsverfügung für Mandanten des Versicherungsmaklers Magdeburg

Der letzte wichtige Punkt im Bereich der Vollmachten „die Sorgerechtsverfügung“ ist den meisten Menschen weniger bekannt als die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung oder das Testament. Dennoch enorm wichtig für Eltern minderjähriger Kinder. Warum? Das möchten wir Ihnen nachfolgend erläutern:

Was regelt eine Sorgerechtverfügung?

Im Normalfall haben die Eltern das Sorgerecht für das minderjährige Kind, ebenso aber natürlich auch alleinerziehende Elternteile oder andere Menschen, wenn die Betreuung durch die leiblichen Eltern nicht mehr gegeben ist. Die Sorgerechtsverfügung regelt von daher das Sorgerecht nach dem Ableben des aktuellen Sorgeberechtigten. Man kann also zu Lebzeiten bestimmen, durch wen die Kinder nach dem eigenen Tod versorgt werden sollen.

Warum ist die Sorgerechtsverfügung so wichtig?

Sorgerechtsverfügung
Sorgerechtsverfügung Magdeburg

Im Normalfall wird das Sorgerecht nach Tod eines Elternteils auf das überlebende andere Elternteil übertragen (BGB §1680, Abs. 1). Anders sieht das aus, wenn z.B. beide Elternteile bei einem Autounfall sterben.

Besonders auch Alleinerziehende, mit alleinigem Sorgerecht, bedienen sich der Sorgerechtsverfügung, indem Sie der Übertagung z.B. auf den nicht sorgeberechtigten Vater oder den gebrechlichen Großeltern im Vorfeld widersprechen. Im Normalfall würde nach dem Tod des alleinigen Sorgeberechtigten das Familiengericht die elterliche Sorge automatisch dem anderen Elternteil übertragen wenn dies dem Wohle des Kindes nicht widerspricht (BGB §1680, Abs. 2)

In allen Fällen prüft das Familiengericht ob die Übertragung des Sorgerechtes dem Wohle des Kindes entspricht. Kommt man zu dem Entschluss, dass das nicht der Fall ist, wird der Sachverhalt an das zuständige Betreuungsgericht weitergeleitet und eine entsprechende Prüfung vorgenommen. Es wird eine Vormundschaft angeordnet und die Geeignetheit einer benannten Person überprüft. Ferner hat das zu versorgende Kind ab dem 14. Lebensjahr ein Mitspracherecht vor dem Familiengericht.

Was muss man bei der Erstellung einer Sorgerechtsverfügung beachten?

Eine konkrete gesetzliche Regelung gibt es bis dato in Deutschland nicht. Die Erstellung der Sorgerechtsverfügung sollte in jedem Fall handschriftlich verfasst, mit Datum sowie Ort und mit vollständigen Namen des Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Die Sorgerechtsverfügung ist bis zum Widerruf durch den Vollmachtgeber oder bis zur Volljährigkeit des Kindes gültig. In der Vollmacht können auch mehrere Sorgerechtsverfügte nach Reihenfolge dargestellt werden, sofern der Erste nicht in Frage kommt oder auch unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen kann. Somit ist die Betreuung dennoch sichergestellt. Vorab ist es sicher sinnvoll, die bestimmtem Sorgerechtsanwärter zu benachrichtigen und mit Ihnen darüber zu reden – denn es besteht weiterhin die Gefahr, dass der Beauftragte gar nicht möchte und das Sorgerecht ablehnt. Ebenso kann auch ein Gegenvormund bestellt werden, der die Aufgabe hat den Vormund und das Vermögen zu kontrollieren. Sie sehen, hier gibt es viele Punkte zu bedenken…

Sollte man die Sorgerechtsverfügung notariell beurkunden lassen?

Wie auch bei dem Testament, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht gilt hier, ein Notar hat den Vorteil einer individuellen, sachlichen und fachkundigen Beratung und kann Ihnen wertvolle Tipps zugutekommen lassen. Er berät auch über die Rechtswirkungen der Sorgerechtsverfügung und nimmt die amtliche Dokumentation vor. Das Dokument wird dann gegen eine Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt.

Abschließend …

Jedes Elternteil, egal ob Mutter oder Vater, egal ob alleinerziehend oder nicht, hat sich sicherlich schon einmal Gedanken über dieses unschöne Thema gemacht.

„Was passiert mit meinem Sohn oder meiner Tochter, wenn ich einmal nicht mehr da bin?“

„Was ist, wenn mein Kind von einem völlig Fremden betreut werden muss oder ins Heim kommt?“

„Was passiert mit vorhandenen Vermögenswerten oder auch mit Schulden der finanzierten Traumimmobilie?“

„Wer verwaltet Erbangelegenheiten für meinen Sohn oder meine Tochter?“

„Ist die Versorgung meines Kindes sichergestellt?“

Durch die Sorgerechtsverfügung gibt es eine individuelle, rechtliche Möglichkeit, die Fragen im Vorfeld zu klären und festzulegen. Und auch hier helfen wir Ihnen bei der Umsetzung. Egal, welche Form der Vollmachten für Sie speziell in Frage kommt. Reden Sie mit uns und lassen Sie uns gemeinsam Ihre persönliche To-Do-Liste 2020 vervollständigen.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Dieser Blogbeitrag zum Thema Sorgerechtsverfügung stellt keine rechtliche Beratung dar und dient nur zu Informationszwecken.