Betreuungsverfügung – der dritte Schritt auf Ihrer To-Do-Liste für 2023
Versicherungsmakler Magdeburg gibt Antworten
Wie auch bei den Beiträgen zur Thematik Testament und Vorsorgevollmacht, darf dieser Punkt nicht fehlen. Wir möchten zur Betreuungsverfügung wieder wichtige Fragen beantworten und vor allem Ihnen bei der Umsetzung helfen.
Was regelt eigentlich die Betreuungsverfügung?
Sofern jemand nicht mehr in der gesundheitlichen Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen, gibt es hier die Vorsorgemöglichkeit der Betreuungsvollmacht, die auch Betreuungsverfügung genannt wird. Im Vorfeld kann man selbst bestimmen, welche Person man ernennen möchte, bei eigener Handlungsunfähigkeit, die Entscheidungsgewalt zu übernehmen. Die Betreuungsverfügung muss von einem Gericht im Betreuungsverfahren anerkannt werden und wird auch durch dieses überwacht. Der benannte Betreuer kann allerdings auch von dem Gericht abbestellt werden, wenn dieses erforderlich ist, z.B. bei einer unzulässigen Handlung, die nicht im Sinne des Betroffenen / des Vollmachtgebers ist.
Somit kann der Betroffene im Vorfeld Einfluss auf seine Betreuung üben. Sofern dieses nicht geschehen ist, bestimmt das Gericht einen Betreuer. Dies kann auch ein gerichtlich bestellter Betreuer sein, den der Betroffene nicht kennt.
Was muss ich bei der Erstellung der Betreuungsverfügung beachten?
Als Erstes sollte man sich natürlich über die Person Gedanken machen, der man diese Aufgabe erteilt. Grundsätzlich sollte man aber auch niederschrieben, von wem man nicht betreut werden möchte. Wo man betreut werden möchte sollte auch niedergeschrieben werden, beispielsweise daheim oder in einer Pflegeeinrichtung. Es sollte ebenfalls in diesem Zuge die Patientenverfügung berücksichtigt werden. Weiterhin steht der finanzielle Umgang, Geschenke an Kinder/Enkelkinder sowohl generell die Vermögensverwaltung bedingt im Fokus. Dieser wird allerdings auch gerichtlich überwacht. Die Vollmacht kann handschriftlich (in jedem Fall schriftlich) erstellt werden und auch bei Bedarf aktualisiert werden oder gänzlich widerrufen werden.
Welche Fragen sollte ich für mich beantworten?
Welche eigenen Wünsche habe ich in Bezug auf kulturelle, wissenschaftliche, gesundheitliche oder religiöse Ansichten. Diese kann ich ebenfalls in der Betreuungsverfügung niederschreiben. Durch die Möglichkeit der Aktualisierung kann man diese dem Lebenswandel entsprechend anpassen.
Soll ich die Betreuungsverfügung notariell beurkunden lassen?
Wie auch bei dem Testament und der Vorsorgevollmacht, gilt hier, ein Notar hat den Vorteil einer individuellen, sachlichen und fachkundigen Beratung und kann Ihnen wertvolle Tipps zugutekommen lassen. Er berät auch über die Rechtswirkungen der Betreuungsverfügung und nimmt die amtliche Dokumentation vor, die beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden kann.
Welche Unterschiede gibt es zur Vorsorgevollmacht?
Die Betreuungsverfügung baut in erster Linie nicht auf Vertrauen, da diese vom Betreuungsgericht überwacht wird und der Betreuer Rechenschaft in Bezug auf seine Handlung rechtfertigen muss. Bei der Vorsorgevollmacht wird grenzenloses und unkontrolliertes Vertrauen benötigt, das der Bevollmächtigte nicht nur im Krankheitsfall oder bei Kontrollverlust tätig werden kann. Grundsätzlich sollte man sich bei beiden Formen der Vollmacht auf vertrauenswürdige Personen beschränken.
Grundsätzlich besitzt die Betreuungsverfügung mehr Akzeptanz im Rechtsverkehr und erleichtert die Abwicklung, wenn der Betroffene keine eigenen Entscheidungen aufgrund Krankheit, Unfall oder Alters mehr treffen kann. Durch die ständige Überwachung des Gerichtes kann man sich hier auch auf die Umsetzung der eigenen Wünsche verlassen.
Egal, für welche Form der Vollmacht Sie sich entscheiden, in jedem Fall sollte man hier Vorsorge treffen: Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung – wir helfen Ihnen gern bei der Umsetzung. Das einzigartige Beratungskonzept vom Versicherungsmakler Magdeburg hat die Beratung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Testament in seinem Beratungsprozess voll integriert.