Pandemie, Corona & Versicherung, Krankentagegeldversicherung

Was Versicherte im Pandemiejahr 2021& 2022 in und um Magdeburg beschäftigt.

Das Corona-Virus wütet und eins ist sicher, dass nichts sicher ist. Bei dem ein oder anderen geht es nicht nur um gesundheitliche Ängste oder Einschränkungen im sozialen Leben, sondern auch um grundlegende Existenzängste.

In der momentanen Zeit sind viele unserer Mandanten verunsichert. Die Regierung beschließt immer wieder neue Maßnahmen, was viele verwirrt aber auch in Bezug auf Ihre Versicherungen aufhorchen lässt. Gerade die aktuelle Thematisierung der beschlossenen „einrichtungsbezogenen“ Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen bringt viele Arbeitnehmer ins Grübeln. Diese sollen ab dem 15.03.2022 einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen.

Vorab möchten wir klarstellen, dass wir über den persönlichen Impfstatus und der Covid-Erkrankung keine Wertung abgeben. Es handelt sich hier um die sachliche Betrachtung und mögliche Szenarien, die zur Aufklärung dienen.

Momentan erreichen uns zu den oben benannten Themen sehr viele Anfragen. Aus diesem aktuellen Grund beschäftigen wir uns mit den 3 wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Ihren Absicherungen und Corona.

  1. Kann ich mich rechtlich im Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung gegen spezielle Corona-Themen absichern?

Rechtanwälte beschreiben in Ihren Aussagen zu der Thematik, den Erfolg mit einer Klage gegen die Corona-Politik, also die direkten angeordneten Maßnahmen der Regierung als „uferlos“.

In der Umsetzung dieser Verordnungen stehen die Arbeitgeber in der Pflicht. Sofern ich mich hier als Arbeitnehmer ungerecht behandelt fühle – kommt in diesen Fällen die Berufsrechtsschutz zum Tragen.

Sollte man sich im Privaten belästigt, diskriminiert oder beleidigt fühlen –  greift hier die Privatrechtsschutz, mit der ich rechtlichen Beistand erlange.

Verhalte ich mich nicht rechtskonform & verstoße gegen behördliche Anordnungen ( z.B. das Nicht-tragen einer Maske, Verweigerung die Auskunftspflicht des Impfstatus´, Elternteile verweigern die Testpflicht von Kinder usw.) kommt der erweiterte Strafrechtsschutz in Betracht. Denn hier besteht Rechtsschutz bei der Verteidigung gegen den Vorwurf, eines fahrlässigen als auch vorsätzlich begehbaren Vergehens.

In jedem Fall sollte man vorab prüfen, was die bestehende Rechtsschutzversicherung beinhaltet. Vor Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung ist es ratsam spezielle Corona-Fallbeispiele auf Versicherbarkeit bei der Gesellschaft anzufragen.

Ein weiterer Vorteil der Rechtsschutzversicherungen ist, dass sämtliche Gesellschaften sogenannte Mandantenhotlines haben – teilweise auch mit direkter Verbindung zu Anwälten. Das heißt also, ich kann mich immer und zu jeder Zeit zu dem Thema Corona& rechtlichen Beistand erkundigen, sowie wertvolle Tipps bekommen. Ebenfalls kann man vorab klären, ob der rechtliche Weg in Bezug auf Corona-Angelegenheiten sinnvoll ist.

Spezielle Fallbeispiele sollten jedoch vor Abschluss direkt bei der favorisierten Gesellschaft angefragt werden.

  1. Welche Versicherung zahlt meinen Lohnausfall, wenn ich als Arbeitnehmer den Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus in Bezug auf Corona nicht erbringen kann?

Da noch keine Fälle insoweit bekannt sind, ist dieses schwer zu beantworten. Inwieweit die Arbeitgeber den Weg der Kündigung einschlagen, oder Versetzungen anordnen, ist nicht eindeutig definierbar. Sofern man seine Arbeit aufgrund des fehlenden Nachweises nicht antreten kann, kann es hier zu Lohnausfall oder eben auch im schlimmsten Fall zu Kündigungen kommen. Die entstehenden finanziellen Einbußen übernimmt keine private Versicherung.

Sollte der Arbeitnehmer aufgrund Krankheit ausfallen, beispielsweise aufgrund von psychischen Erkrankungen, die ebenfalls mit der Corona-Pandemie vermehrt einhergehen, kommt es zu der gesetzlichen Zahlung des Krankengeldes. Die Lohnfortzahlung beträgt ca. 70% des ursprünglichen Nettogehaltes. Es entsteht eine Lücke zum bisherigen Nettoverdienst.

Diese Lücke kann durch die sogenannte Krankentagegeldabsicherung ab dem 43. Tag abgedeckt werden. Ausführliche Informationen finden Sie hierzu:

Krankentageld rechnen

Besteht die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit längerfristig, sollte man über eine private Absicherung im Bereich der Berufsunfähigkeit verfügen. Diese Versicherung leistet eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente (Höhe des Nettogehaltes sollte abgesichert sein) wenn ich meiner Arbeit aufgrund Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr nachgehen kann.

Nähere Informationen:

Berufsunfähigkeit rechnen

  1. Wer kommt für Impfschäden durch die Corona-Impfung auf?

Die Haftung durch Hersteller der Corona-Impfstoffe ist ausgeschlossen.

Das Bundesgesundheitsministerium sagt dazu:

Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden.“

Quelle : https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c21990

Die gute Nachricht – für die medizinische Versorgung ist über die gesetzliche Krankenversicherung gesorgt.

Angenommene Impfschäden müssen in Kausalität mit der Corona-Impfung nachgewiesen werden. Aufgrund der momentanen Informationslage und dem doch unerforschten Gebiet könnte dieses eine Herausforderung darstellen.

Können Impfschäden durch die Corona-Impfung belegt werden, kann man eine gesetzliche Entschädigung über die Bundesrepublik Deutschland einfordern. Bei der Durchsetzung der Ansprüche könnte ebenfalls eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil sein.

Impfschäden sind ebenfalls in der privaten Unfallversicherung über eine Invaliditätsleistung abrufbar. Wird ein Invaliditätsgrad aufgrund einer Corona-Impfung festgestellt ist eine Geldleistung zu erwarten.

Weitere Informationen hierzu

Die Leistung aus der Unfallversicherung lindert mit Sicherheit nicht die gesundheitlichen Folgen eines Impfschadens durch die Corona-Schutzimpfung, beruhigt aber in der finanziellen Absicherung.

Diese Beispielfragen bilden einen kleinen Teil der momentanen offenen Fragen ab. Weiterhin gilt, das persönliche Gespräch mit dem Berater kann in vielen Fällen helfen und in dem Corona-Wirrwarr für Aufklärung sorgen.

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