Corona und das Reisen ins Ausland im Jahr 2022

Was Sie jetzt in und um Magdeburg bei Ihrer Auslandreisekrankenversicherung beachten sollten!

Die Corona-Notbremse ist beschlossen und das Reisen zu touristischen Zwecken vorerst auf Eis gelegt. Experten rechnen damit, dass private Reisen für jedermann frühstens Ende des Sommers möglich sind – immer davon abhängig wie sich die Pandemielage in Deutschland und der Welt entwickelt. Natürlich ist das Impfgeschehen ein großer Faktor, der in diese Entwicklung spielt.

Die Liste des Auswärtigen Amtes der Reisewarnungen ist lang und ändert sich täglich. Dieses wird auch sicher noch in naher Zukunft der Fall sein. Unabhängig der politischen Lage und den ausgesprochenen Reisewarnungen gilt es auch seinen Versicherungsschutz als Reisender anzupassen. Neben der finanziellen Absicherung bei Nichtantritt der Reise über Reiserücktritts- und Abbruchsversicherungen, spielt die Krankenzusatzversicherung für die Auslandsreise eine sehr große Rolle.

Worauf sollte ich bei meiner Auslandreisekrankenversicherung achten?

Die Auslandsreisekrankenversicherung sichert Ihre medizinische Versorgung im Ausland und in besonders schweren Fällen, den Krankenrücktransport nach Deutschland. Doch wie sieht es hier bei den einzelnen Verträgen in Bezug eine Corona-Infektion aus? Nicht nur der Verband der privaten Krankenversicherer rät: Prüfen Sie vor Reisebeginn die Reisewarnungen! Die meisten Krankenversicherer schließen aufgrund der Reisewarnung in Ihren Vertragsbedingungen eine Leistung gänzlich aus. Es empfiehlt sich also immer, das Kleingedruckte zu lesen. Klären Sie bestenfalls direkt mit dem Versicherer ab, ob Leistungseinschränkungen bestehen.

Was muss ich bei der Laufzeit meiner Auslandreisekrankenversicherung beachten?

Krankenversicherung im Ausland bei Corona
Krankenversicherung im Ausland

Grundsätzlich ist die Dauer für eine Reise bei den meisten Zusatzversicherungen auf 42 Tage beschränkt. Das bedeutet, wer sich länger als 6 Wochen im Ausland befindet, verliert seinen Versicherungsschutz. Die gute Nachricht. Bei schweren Erkrankungen, wie z.B. der Corona-Infektion, verlängert sich der Versicherungsschutz von 6 Wochen auf 8 Wochen. Doch Vorsicht, diese Klausel bieten nicht alle Krankenversicherer bei der Auslandsreisekrankenversicherung. Bedenklich ist ebenfalls, dass gerade bei der Erkrankung an dem Corona-Virus der Krankheitsverlauf meist mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate, dauern kann.

Welche Alternativen gibt es?

Die Krankenversicherer bieten ebenfalls Policen für die Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Reisedauer von 90 Tagen oder sogar 365 Tagen an. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte diese Möglichkeiten der Auslandsversicherung in Betracht ziehen.

Was müssen Sie vor der Reise nun tun?

Grundsätzlich gilt also, vorab zu klären, was denn nun genau in Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung absichert ist und vor allem, wie lange der Versicherungsschutz unter dem Aspekt der Corona-Erkrankung gilt. Im besten Falle sollte man diese Fakten direkt mit dem Versicherer oder Makler des Vertrauens abklären.
Kontaktieren Sie uns zu diesem Thema. Wie gewohnt, bieten wir Ihnen alle Kontaktmöglichkeiten – telefonisch, online oder persönlich stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zum Thema Auslandsreisekrankenversicherung zur Seite.

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Natürlich hoffen wir, dass wir alle von dem Corona-Virus verschont bleiben und bald wieder unbeschwert unseren Urlaub im Ausland genießen können.
Bleiben Sie gesund und munter. Wir freuen uns auf Sie.