Jetzt Kontoführunggebühren von den Banken zurück holen

 

2 wichtige Themen – Bankengebühren und Strafzinsen im Juni 2021

In der letzten Zeit hört man viele Nachrichten rund um das Bankwesen. Deutsche Privatpersonen halten, sage & schreibe, stolze 1,73 Billionen Euro an liquidem, also sofort verfügbarem Vermögen, auf Ihren Konten. Kaum ein Tag vergeht, wo nicht Begriffe wie Niedrigzins, Leitzins, Inflation, Kontoführungsgebühren oder Strafzinsen fallen. Verunsicherung macht sich breit und das Vermögen wird schnell unter das Kopfkissen „versteckt“.

Wir wollen uns mit 2 Themen in diesem Blogbeitrag beschäftigen, die Ihnen helfen sollen, zu verstehen und vielleicht auch bares Geld bringen bzw. sparen. 😊

Strafzinsen

Im Oktober 2014 führte erstmals eine deutsche Bank Strafzinsen ein. Mittlerweile sind es 349 Banken – noch Ende 2020 standen hier nur 171 Banken zu Buche.

Warum gibt es Strafzinsen?

Jede Bank hat bei der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Konto. Sie können das Geld der Kunden dort lagern aber sich auch Geld von der EZB Geld leihen. Die EZB überwacht den Euro und sorgt für die Preisstabilität. Auch bestimmt die EZB maßgebend den Leitzins, womit alle Banken an diesen gebunden sind. Ist der Garantiezins hoch, geben die Banken diesen in Form von Guthabenszins ab.

Wollen die Banken sich selbst Geld von der EZB leihen, um beispielsweise die Wirtschaft mit großen Investitionen anzukurbeln oder Kredite an Häuslebauer zu vergeben, bekommen sie von der EZB günstige Konditionen und zahlen auf das geliehene Geld minimale Zinsen. Hiermit soll die Wirtschaft angekurbelt werden.

Möchten die Banken aber das angesparte Geld der Sparer und Kunden Ihrer Bank verwahren und geben es der EZB, müssen sie dafür Geld zahlen. Der aktuelle Guthabenszins der EZB liegt bei minus 0,5 Prozent. Es gibt aber auch Banken, die mittlerweile bis zu minus 0,75% „Verwahrungsentgeld“ berechnen. Somit kann ein Strafzins bis zu 0,75% berechnet werden.

Ab welchem Sparbetrag muss der Sparer mit Kosten rechnen?

Kontoführunggebühren
Kontoführunggebühren und Strafzinsen sparen

Meist gibt es einen Freibetrag von 25.000 EUR bis zu 100.000 EUR, wo auf das Guthaben keine Strafzinsen berechnet werden. Dies ist allerdings von Bank zu Bank unterschiedlich. Es gibt jedoch auch Banken, die einen Strafzins von bis zu minus 0,75 Prozent kassieren – und dies in manchen Fällen bereits ab niedrigen Freibeträgen von 10.000 Euro, in wenigen Fällen sogar bereits ab dem ersten Euro Guthaben. Ein wichtiger Faktor ist außerdem häufig, ob ein Kunde neu zur Bank kommt oder bereits seit längerer Zeit ein Konto bei dem Geldinstitut hat.

Wie können Sie Negativzinsen vermeiden?

Im ersten Schritt verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Guthaben und die Modalitäten der Bank. Hierzu schauen Sie in Ihre Unterlagen oder nehmen direkt mit der Bank Kontakt auf.

  • Durch den Freibetrag bei den meisten Banken kann es sinnvoll sein, dass Guthaben auf mehrere Konten zu verteilen und somit unter diesem Freibetrag zu bleiben – ergo – keine Strafzinsen.
  • Wählen Sie andere Sparformen, wie bspw. Wertpapiere, Sparpläne oder Tagesgeld/Festgeldkonten
  • Bankenwechsel – Kontowechsel zu einer Bank ohne Strafzins. Noch gibt es sie. 😊

Rückerstattung Kontoführungsgebühren

Mittlerweile erhebt fast jede Bank auf die Führung eines Girokontos Gebühren. Egal ob Online-, Gehalt oder Sparkonto. Die Verwaltung und Führung der Konten kosten den Banken schließlich auch Geld. Okay – das ist nachzuvollziehen. Ärgerlicher wird es nur immer dann, wenn das nächste und nächste Erhöhungsschreiben per Post oder Mail ins Haus flattert und die Banken mehr & mehr Gebühren haben möchte.

Das mag ärgerlich aber auch noch okay sein…

Was nicht okay ist, entschied im April 2021 der Bundesgerichtshof zugunsten des Verbraucherschutzes. Dieser beschloss, dass es rechtswidrig sei, Kontoführungsgebühren ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu erheben. Zurückblickend wurde hier durch die Banken und Sparkassen nur immer per Mail oder Brief informiert – eine direkte Zustimmung des Bankkunden wurde nie gefordert.

Was heißt das für den Bankkunden?

Rückwirkend bis 2018 kann jeder Betroffene seine somit zu viel geleisteten Kontoführungsgebühren zurückfordern. Es gibt also Geld zurück…

Was muss man machen, um Kontoführungsgebühren zurückzuholen?

Im Anhang hinterlegen wir ein Musterschreiben. Dieses kann als Vorlage verwendet werden. Daten ergänzen und ab damit zur Bank. Das gilt natürlich für jedes Girokonto.

Was Sie noch machen kann…

Kostenloses Girokonto. Zugegeben hiervon gibt es nicht mehr viele aber wir haben sie 😊

Wie immer gilt – bei Fragen kommen Sie gern auf mich zu. Ob persönlich, telefonisch oder online : Buchen Sie Ihren Termin und wir schauen uns gemeinsam an, wie wir Ihnen helfen können

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