Wer haftet eigentlich für Impfschäden durch die Impfung gegen Covid-19?
Lassen Sie uns kurz Revue passieren und auf das Jahr 2020 zurückblicken:
Zu Beginn des Jahres wurde der Coronavirus SARS-CoV2 bzw. die Infektionskrankheit Covid-19 auch in Deutschland sowie Sachsen-Anhalt und Magdeburg realer.
Diese Zeit war geprägt von täglich neuen Überraschungen und die Deutschen mussten sich mit neuen Situationen anfreunden und flexibler werden: Kindergarten- und Schulschließungen, Lockdown, Homeoffice, Kurzarbeit, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Quarantäneverordnungen, Besuchsverbote, Abstandsregeln, täglich neue Todesfälle, Verschwörungstheoretiker usw. Man musste sich der neuen Situation anpassen und das Beste daraus machen.
Wir alle haben das Corona-Jahr 2020 erfolgreich hinter uns gebracht und lassen nun die letzten Tage des Jahres hoffentlich besinnlich ausklingen. Der Coronavirus wütet weiterhin aber die Erlösung scheint in Sicht: der langersehnte Impfstoff ist erfunden. Intensivpatienten sowie die Risikogruppen können die schnelle Entwicklung des Impfstoffes kaum fassen und sehnen sich den Impfstart am 27.12.2020 schnellstens herbei. Dennoch gibt es auch viele Menschen, die dem schnell entwickelten Impfstoff eher kritisch gegenüberstehen und von der Impfung absehen. Gründe hierfür sind, dass die Nebenwirkungen und die Langzeitfolgen zu wenig erforscht sind. Ein weiterer Grund könnte auch sein, dass die Pharmaindustrie für eventuelle Folgen keine Haftung übernimmt. Lediglich der Staat unterstützt bei der Aufklärung vorliegender Fälle. Aber, wer hilft dann bei den eigentlichen Impfschäden?
Warum Sie jetzt gerade Ihre Unfallversicherung überprüfen sollten
Für öffentlich – empfohlene Schutzimpfungen nachweislich entstandene Schädigungen sieht das Land einen Ausgleich für gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden vor. Ein Impfschaden liegt vor, wenn bewiesen ist, dass es durch diese Impfung zu Impfkomplikationen gekommen ist. Weiterhin muss eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen, erst dann kann die Prüfung des sog. Impfschadens erfolgen. Die gesetzlichen Krankenkassen werden hier natürlich alles finanziell Vertretbare und medizinisch Notwendige für Ihre Versicherten in die Wege leiten, aber wie sieht es mit Schadenersatzansprüchen aus? Experten schließen mögliche Haftungen der Pharmakonzerne zwar nicht aus aber durch die Schnellbewilligung des Impfstoffes gegen Corona ist hier sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Welche Versicherungen zahlen bei Impfschäden
Schauen wir uns einmal an, was die privaten Versicherer hierzu sagen… Prinzipiell können mehrere Sparten für Betroffene von Bedeutung sein. Sei es die private Kranken- oder Zusatzversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder die Unfallversicherung. Ja, Sie haben richtig gehört – Ihre private Unfallversicherung. Seit Anfang der 2000 sind sogenannte Impfschäden in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AUB) der Versicherungsgesellschaften verankert.
Hier heißt es: „Impfschäden – Versicherungsschutz besteht auch für Impfschäden durch Impfungen gegen Infektionen. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung. Eine Impfung gilt als Unfallereignis im Sinne von Absatz 3 (Unfallbegriff)“ Letztlich wird anhand der Schädigung geschaut zu wieviel Prozent der Körper beeinträchtigt, invalide ist, und dann eine versicherte Geldleistung erstattet. Diese steht dann zur freien Verfügung und soll dazu dienen, das Leben wieder lebenswert zu gestalten – sei es finanziell oder materiell oder gesundheitlich…
Darum gilt es : Bitte prüfen Sie oder lassen Sie Ihre private Unfallversicherung checken ob Sie den Einschluss in den jeweilig gültigen Vertragsbedingungen haben und Impfschäden eingeschlossen sind.
Wenn Sie selber Ihre Verträge auf die Impfschadenklausel prüfen möchten
Auf folgende Sachverhalte sollten Sie achten :
- Klausel Impfschäden mitversichert ( in Altverträgen nicht mit versichert)
- Hohe Invaliditätssummen oder -renten
- Bestehen des Vertrages
- Bei manchen Versicherern gelten Wartezeiten, was die Vertragslaufzeit anbelangt
Wenn Sie Ihre Verträge vom Experten auf die Impfschadenklausel prüfen lassen
Auf folgende Sachverhalte sollten Sie achten:
- Seriösen Fachmann aufsuchen, der o.g. Sachverhalte professionell für Sie prüft und analysiert. Sie in Bezug auf die anderen Versicherungen ( private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rechtsschutzversicherung usw. ) zu Corona oder Ihren individuellen & persönlichen Bedürfnissen berät.
In Bezug auf den letzten Punkt, dürfen wir Ihnen an dieser Stelle unsere Hilfe anbieten und auf Kontaktmöglichkeiten unseres Onlinekalender hinweisen, wo Sie im persönlichen Gespräch (Onlineberatung oder Telefonat) auf uns zählen können:
Sie haben noch keine private Unfallversicherung? Dann verweisen wir gern auf den eben genannten Link zur kurzen online Berechnung der Unfallversicherung. Der bessere Weg ist es jedoch, einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Dieser kann gerne Online stattfinden.