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Hundehaftpflichtpflicht in Sachsen-Anhalt – Warum muss ich meinen Hund versichern?
In Deutschland hat jedes Bundesland andere Vorschriften, was die Versicherungspflicht der Vierbeiner betrifft. Laut dem sachsen-anhaltinischem Hundegesetz (HundeG LSA) besteht für Hundehalter seit 2016 die Verpflichtung zur Hundehaftpflichtversicherung. Wer sich also einen Hund kauft, muss das Tier mit der Anmeldung zur Hundesteuer auch versichern und bei der Gemeinde/Stadt diese als Nachweis vorlegen. Hier sollte man sich unbedingt an die Vorgaben halten. Mindestversicherungssummen, Hunderassen, Kennzeichnungen sind hier sehr wichtig. Hält man sich nicht an die spezifischen Vorschriften, kann es zu Bußgeldern bis zu 10.000 EUR kommen.
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Rassenklassifizierungen – Was muss ich tun, wenn mein Hund ein Listenhund ist?
Bestimmte Rassen werden hier besonders ins Visier gefasst und gesondert behandelt. Statistisch betrachtet, verursachen die aufgelisteten Rassen nicht mehr Beißvorfälle oder
Schäden aber seit einigen Jahren haben Hundebesitzer mit dieser Herausforderung trotzdem zu kämpfen wenn Sie einen sogenannten „Listenhund“ haben. Nicht nur bei der Anmeldung kommt es zu sehr vielen Auflagen und Anforderungen. Kennzeichnungspflicht, Erlaubnis zur Haltung, Wesenstest, Sachkundenachweis und seit 2009 die Eintragung in ein zentrales Register. Zu guter Letzt dann noch der Nachweis über den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Mittlerweile versichern sehr viele Gesellschaften diese Hunde, auch sogenannte Unterrassen oder Mischlinge, die aus diesen Rassen hervorgehen, nicht mehr. Diese Rassenlisten müssen nicht zwingend identisch mit denen des jeweiligen Bundeslandes übereinstimmen, sondern beruhen auf den Erfahrungen des Haftpflichtversicherers.
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Absicherung vor gerechtfertigten und ungerechtfertigten Haftpflichtansprüchen – Schadenbeispiele Hund
Welcher Hundebesitzer kennt es nicht, wenn der Vierbeiner vor Freude den Besuch anspringt, Tapete abkaut, einer Katze hinterherjagt oder gern auch mal stiften geht. Noch aufregender wird es wenn dieser dann kreuz & quer über die Straße läuft und den Verkehr negativ beeinflusst, als werdender Papa wiederkommt oder sich mit einem Artgenossen angelegt hat. Wie beim Menschen, kann es auch dem Hund passieren, dass er einen Schaden verursacht aber in dem Fall der Hundehalter haftbar gemacht wird. Die Hundehaftpflichtversicherung, wie auch die private Haftpflichtversicherung, prüfen diese Schadenfälle aber wehren auch unberechtigte Haftpflichtansprüche ab.
Nach Beißvorfällen können hohen Schadensersatzforderungen gefordert werden. Nicht nur Schmerzensgeldforderungen und Tierarztkosten – nein – vom Ordnungsamt kann es hier zu Auflagen je nach Schwere kommen. Von Leinenzwang über Maulkorbpflicht bis zum Wesenstest & höheren Hundesteuern sind hier Verfahren möglich. Meist reicht bei unberechtigten Ansprüchen auch nicht die Abwehr durch die Hundehaftpflichtversicherung – hier benötigt der Hundehalter eine Rechtsschutzversicherung um gegen diese Auflagen entgegen zu wirken.
- Deckschäden – Warum ungewollte Deckschäden ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung sind.
Wie schon erwähnt, kommt es vor, dass der kleine Ausreißer auf Wanderschaft geht. Es gibt viel zu entdecken… Unter anderem auch das andere Geschlecht. Die Tiere zögern hier meist nicht lang und es kommt zum ungewollten Deckakt. Schätzungsweise ist man als Besitzer nicht erfreut wenn Monate später kleine Welpen mit im Körbchen liegen. Diese müssen Platz haben, großgezogen & erzogen werden, gefüttert und sie müssen ein neues Zuhause bekommen. Dies erzeugt unnötige Kosten, die von der Hundehaftpflicht des „Verursachers“ getragen werden sollten.
Trifft Ihr Hund dabei auf ein Zuchttier ist der Schaden erheblich größer. Es kommt zu einem Zuchtausfall und die Hundehaftpflichtversicherung kümmert sich um den entstandenen Schadensersatz, den der Züchter hat, da das Tier nun temporär ausfällt und nicht mehr „produzieren“ kann.
- Mietsachsschäden – Wer haftet für Schäden in der Mietwohnung durch den Hund?
Bin ich Mieter einer Wohnung, habe ich die Pflicht dem Eigentümer jegliche Sachschäden an dessen Eigentum zu melden und für den entstandenen Schaden aufzukommen. Verursache ich als Mieter den Schaden, übernimmt dies meine private Haftpflichtversicherung. Verursacht mein Hund den Schaden ist die Schadenübernahme in seiner Hundehalterhaftpflichtversicherung abgesichert. Beispiele wie: Kratzer an den Türen, abgekaute Tapete, angeknabberte Leisten, Flecken auf in der Auslegware sind keine fremden Bilder für Hundebesitzer 😊
Die Liste der Gründe für eine Hundehaftpflichtversicherung könnten noch ewig weitergeführt werden. Weltweiter Versicherungsschutz sowie der bei Fremdhütung sind ebenfalls sehr wichtig. Mittlerweile gehört es auch zum Standard, dass viele Dienstleistungsunternehmen eine Hundehaftpflichtversicherung verlangen um sich selber zu schützen. Hierzu gehören Hundepensionen und -hotels, Hundesitter, Hundesalons, Vermieter oder eben Behörden.
Eine Frage bleibt noch offen : Wo findet man denn nun die dringend benötigte Hundehaftpflichtversicherung in Magdeburg, Schönebeck Burg oder Sachsen Anhalt?
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