Reiserücktritt wegen Coronavirus? Was Sie beachten sollten bei der Stornierung Ihrer Reise
Aktuell scheint es in den Medien und der Bevölkerung kein anderes Thema zu geben. Das Coronavirus verfolgt uns überall. Die Meldungen der Krankheitsfälle steigen und nicht nur Deutschland reagiert.
Absagen von Veranstaltungen wegen Coronavirus in Magdeburg
Derzeit häufen sich die Absagen von Messen, Konzerten, Lesungen, Tanzveranstaltungen usw. Mehr oder weniger alle Großveranstaltungen sind betroffen, wo viele Menschen aufeinandertreffen können. Hat man hierzu schon Ticket gekauft, werden die Termine verschoben und die Events finden später statt.
Doch nicht nur Veranstaltungen möchten das Risiko der Verbreitung des Virus nicht eingehen, nein – auch Staaten, Länder und Urlaubsregionen riegeln ab und verhängen teilweise sogar Einreiseverbote. Aktuell gilt ganz Italien als Risikogebiet. Israel hat bereits weitere Einreiseverbote verhängt. Thailand versetzt freiwillige Quarantäne für Touristen und Bhutan hat Einreisen für zwei Wochen ausgesetzt. Die Lufthansa streicht Flüge in die einzelnen Gebiete. Wo besonders viele Infektionen festgestellt wurden, wie z.B. China, Südkorea oder Iran, liegen keine Einschränkungen vor.
Wohl dem, der nun verreisen möchte.
Den Familienurlaub bereits letztes Jahr gebucht und nun freut man sich auf die bevorstehende erholsame Zeit mit den Lieben. Die Kinder haben schon ihre Spielzeuge gehortet, Frau hat ihren halben Schuhschrank eingepackt und der Vater bereits seinen Bücherstapel – für die Entspannung am Strand – zusammengestellt. Natürlich hat man auch im Vorfeld an die Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchsversicherung gedacht. Die Reise steht kurz bevor aber was nun? Die Meldungen über den Virus und die steigende Angst flaut nicht ab.
Kann man die Reise antreten? Hat das Land bereits ein Einreiseverbot verhängt? Möchte man sich der Ansteckungsgefahr aussetzen? Sollte man sich von Touristenregionen fernhalten? Es verursacht ein mulmiges Gefühl. Der Schutz der Gesundheit überwiegt und die Familie beschließt die Reise nicht anzutreten. Der Urlaub wird gecancelt. Was hat man nun zu beachten?
Grundsätzlich fallen bei einer Stornierung einer Reise Stornierungsgebühren an. Der Flug ist reserviert, das Hotel und die Zimmer erwarten Sie und die Unternehmungen sind gebucht. Mit einer Stornierung müssen diese Kosten trotzdem getragen werden.
Vorsicht bei eigenständiger Reisestornierung wegen Corona
Man gut, dass man an die Reiserücktrittsversicherung gedacht hat. Somit sollte eine Absage der Reise kein Problem sein. Doch Vorsicht! Wer unüberlegt storniert, könnte auf den Kosten sitzenbleiben – trotz Reiserücktrittsversicherung.
Storniert man selbst aufgrund einer Krankheit eine Reise werden die Kosten von der Reiserücktrittsversicherung getragen z.B. wenn einer der Reisenden am Virus erkrankt ist oder unter Quarantäne steht. Das funktioniert nur leider nicht wenn man „aus Vorsicht“ handelt.
Alle aktuellen Informationen über die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes
Anders sieht es aus, wenn der Reiseanbieter selbst die Reise absagt oder es zu erheblichen Änderungen seitens des Veranstalters kommt. Liegen Warnungen vom Auswärtigen Amt vor, haftet unter Umständen auch der Reiseanbieter und es fallen keine Kosten an – die Reiserücktrittsversicherung kommt nicht zum Einsatz. Die Reisebedingungen des Veranstalters sollten hierzu Aufschluss geben. Diese sollte man also genaustens studieren. Am bestenist es, man setzt sich direkt mit dem Veranstalter in Verbindung und klärt die Möglichkeiten genau ab.
Die Reise scheint nun für unsere Familie ins Wasser gefallen. Damit nicht noch finanzieller Ärger hinzu kommt, empfiehlt sich immer eine Reiserücktrittsversicherung bei Ihrem Versicherungsmakler Magdeburg abzuschließen. Auch hierzu empfiehlt es sich, dass man die Vertragsbedingungen genauer ließt. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns gern an. 😊