- Coronavirus Magdeburg – Dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben, um Ihre Kinder zu betreuen?
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer in Magdeburg aufgrund der Schulschließung und KITA Schließung nicht zu Hause bleiben. Obwohl die Betreuung nicht gewährleistet ist, muss der Arbeitnehmer seiner Beschäftigung nachgehen.
Welche Ausnahme gibt es bei Schul- und KITA Schließungen durch das Coronavirus?
Es geht grundsätzlich um die Frage, kann ich eine andere Betreuungssituation herstellen oder nicht? Das muss jeder Arbeitnehmer in Magdeburg trotz Corona Krise berücksichtigen. Erst wenn keine Betreuung gewährleistet werden kann, dann besteht die Möglichkeit zu Hause zu bleiben, was vom Arbeitgeber genehmigt werden muss.
Coronavirus – Erhalte ich meine Lohnfortzahlung, Krankengeld oder werde ich unbezahlt freigestellt?
Also grundsätzlich gilt, keine Arbeit kein Geld. Wenn der Abreitnehmer aufgrund von Gründen, für die er zwar verantwortlich ist jedoch diese nicht beeinflussen kann zu hause bleibt, dann sieht der Gesetzgeber eine Ausnahmesituation von 3-5 Tagen bzw. in besonders schweren Fällen sogar bis zu 14 Tagen vor.
Darf ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen?
Nein, es sei denn der Arbeitgeber ist damit einverstanden. Jedoch sollten Sie unter der jetzigen Situation Ihr Kind weder mit zur Arbeit nehmen noch bei ihren Großeltern abgeben. Die Ansteckungsgefahren steigen nur unnötig.
Meistens hilft es mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Viele Unternehmern bieten derzeit die Möglichkeit an, von zu hause aus zu arbeiten. Das ist natürlich nur in wenigen Berufsgruppen möglich. Vielleicht können Sie sich ja mit Freunden abwechseln, um die Kinderbetreuung sicher zu stellen.
Wir wünschen Ihnen eine Coronavirus freie Zeit. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.